Tu es Petrus!

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† Christus muss herrschen! Das anti-häretische katholische Freitagsmagazin, erscheint Wöchentlich hier in Videoformat. Sie werden mit einigen Leiden der Kirche vertraut gemacht, der Wahrheit näher gerückt und zum Gebet aufgerufen. Zur größeren Ehre Gottes und zum Wohl der Seelen.

Freitag, 7. November 2014

Ungültige Papstwahl? Antonio Socci K&R 1a


Antonio Socci der als katholischer Journalist unter anderem für das Magazin 
30 Tage in Kirche und Welt, arbeitete veröffentlichte ein Buch, dass von vielen abgelehnt wird, weil er dort Dinge offenbart  die das Konklave und Papst Franziskus betreffen. 


Unter anderem deckt er auch auf, dass Papst Benedikt gezwungen gewesen sein soll zurückzutreten und wie sehr die Tradition, die heilige tridentinische Messe und die rechtgläubigen, darunter die 
Franziskaner der Immaculata, verfolgt werden,
Sein Schwerpunkt gilt vor allem der Papstwahl, die er für ungültig erklärt. 

Der erste Verstoß gegen diese festgelegte Regelung ist also der, dass man einen Wahlgang annulliert hat, der  jedoch gültig gewesen sein soll! 


Er schreibt:
Der argentiniche Kardinal Jorge Mario Bergoglio wurde gewählt und zwar im 5.Wahlgang, obwohl laut Journalistin Elisabetta Piquè, die als Vatikanistin der argentinischen Tageszeitug LA NATION aus Rom berichtet, es im 6.Wahllgang geschah.
Es gibt ein „kleines“ Problem, was bestätigt wurde und zwar,
dass die Wahl von Bergoglio ist nicht gültig. Denn Artikel 69 der apostolischen Konstitution Universi Domini Gregis regelt das Konklave und legt fest: 
Wann immer man bei der Wahl zwei Stimmzettel vorfindet die so gebogen sind... dass sie von ein und dem selben Wähler zu sein scheinen, wenn auf beiden der gleiche Name steht, gilt es als eine Stimmwahl. Wenn aber die Namen unterschiedlich sind, gilt keines der Namen. Jedoch wird die Wahl in keinen der beiden Fällen aufgehoben!  
Der erste Verstoß gegen diese festgelegte Regelung ist also der, dass man einen Wahlgang annulliert hat, der  jedoch gültig war! Doch als reiche dies nicht aus, folgte  ein weiterer  Verstoß…  Es fand eine weitere Wahl am selben Tag statt, die fünfte Wahl! 
Genau die Wahl aus der Bergoglio hervorging. Wobei die selbe apostolische Konstitution vorschreibt, dass man nur 4 Wahlgänge am Tag abhalten dürfe. 
Zwei am Morgen und zwei am Nachmittag.

Artikel 76 der Konstitution  bestätigt,  dass : Wenn die Papstwahl anderst stattfinden sollte und man sich nicht an die Regelungund man sich nicht an die Regelung die in der Konstitution vorgeschrieben hält, ist die Wahl null und nichtig.
Und  somit wird der gewählten Person kein Recht verliehen!


Das Papsttum von Bergoglio habe es somit nie gegeben.
Denn der Artikel 87 von der Konstitution sagt aus: dass wenn es keine kanonische Regelmäßigkeit gibt, was ja in dem Fall Tatsache ist, gab es keine Wahl.  So laut Antonio Socci.
Seine Website heißt: www.antoniosocci.com.

Bleiben Sie katholisch.
Gottes Segen